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I.Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten
Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote
gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens
jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf
bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren,
geschnittene Meterwaren können wir nicht akzeptieren.
Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht,
haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit
offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist
sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn
davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung
ersuchen. Bei nicht angemessen rechtzeitiger Weisung treffen den
Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die
Verzugsfolgen.“
„Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz oder Bambus gefertigt
wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie
Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im
geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht
mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei
Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als
akzeptiert.
III. Preis
Die Preise gelten ab Lager und verstehen sich in EURO (€)
inklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Wir behalten uns vor, bis maximal 50% der Auftragssumme als
Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt
der Tag der Abholung bzw. Zustellung der
Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel,
Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere
Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt.
Diskontspesen trägt der Kunde. Zahlungen des Kunden gelten erst
mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte
Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche
gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt
wurden.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle
des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch
allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser
Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des
Kunden, ab dem Tag der Bereitstellung oder Übergabe der Ware
auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen,
wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung
mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden
Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag
zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,
auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung
des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde
verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttorechnungsbetrages oder
den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag
innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als
Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens
der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß
dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit
abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei
Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
ist ein Rücktritt nicht möglich.
Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden,
machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag
unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen
geltend.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im
speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter Mahnung einen Betrag von € 5,--sowie für die
Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Verpackungsmaterial, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Im Falle einer bestellten
Zustellung haftet der Besteller dafür, dass der Transport bis in
die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln des
Möbeltransportes möglich ist . Gleiches gilt für die
Anlieferungsmöglichkeit durch Zufahrten, Eingänge und
Treppenhäuser. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand
berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als
vereinbart gilt. Das Rückgaberecht im Sinne der
Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und
Größe, welche wir in unserem Sortiment führen, beschränkt. Hat
der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro
angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten
und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die
vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu
überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
IX. Garantie
Garantiezusagen sind Herstellerabhängig und unterliegen den
Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Garantiefälle, die in dieser Zeit auftreten, werden über
Elfriede Wölfl als Zwischenhändler abgewickelt.
Die Herstellergarantien und Bedingungen können jederzeit bei
Elfriede Wölfl angefordert werden und liegen den jeweiligen
Warenlieferungen bei.
Die Garantiezeit wird von Elfriede Wölfl als Vermittler der
Hersteller individuell weitergegeben.
Wir stellen ausdrücklich fest, dass bei der Befüllung von
Wasserbetten ausschließlich vom Kunden bereitgestelltes Wasser
verwendet wird. Die Wasserqualität ist regional unterschiedlich
und kann durch Keime oder Chemikalien verunreinigt sein, sowie
Mineralien (z.B. Kalk) enthalten. Diese Umstände können zu einer
Gasbildung im Wasserbett führen, die von jeder Gewährleistung
oder Garantie ausgeschlossen ist.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an
zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter
bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen
oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten
auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle
eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist
nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-
und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und
uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis
zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde
trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für
die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon
jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in
den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste
einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in
unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits
jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der
Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der
Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur
eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so
gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die
zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen
oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer
gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.